Allgemeine Geschäftsbedingungen der Lichtburg Musikschule

§ 1 Rechtsform/Trägerschaft

Die Lichtburg Musikschule Wetter ist eine in Trägerschaft des Vereins „Unabhängiges Kulturzentrum LICHTBURG e.V.“ geführte Musikschule.
 

§ 2 Aufgaben

Die Lichtburg Musikschule Wetter hat die Aufgabe, musikalische Bildung von Musikinteressierten jeden Alters zu betreiben, Begabungen zu erkennen und zu fördern, sowie eine vorberufliche Fachausbildung anzubieten. Zur Verwirklichung dieser Ziele dienen die verschiedenen Formen der musikalischen Ausbildung und daran angrenzende und erweiternde Formen des Unterrichts und der Ausbildung.
 

§ 3 Aufbau

Die Ausbildung erfolgt in mehreren Stufen:
a) Elementarbereich: Musikgarten, Musikalische Früherziehung, Musikalische Grundausbildung
b) Orff- und Tanzgruppen, Singklassen, Chöre
c) Instrumentalausbildung: Unter-, Mittel- und Oberstufe
d) Ensembles und Ergänzungsfächer
e) projektorientierte Unterrichtsformen und Workshops
f) vorberufliche Fachausbildung
 

§ 4 Unterricht/Zeiträume

1. Der Unterricht findet in vorab definierten Zeiträumen statt, die sich nach den Bedürfnissen der einzelnen Ausbildungsstufen richten.
2. Die Ferien- und Feiertagsordnung der allgemeinbildenden Schulen gilt auch für die Lichtburg Musikschule Wetter. Der Unterricht ruht während der allgemeinen Schulferien. Während der Ferien können jedoch zusätzliche Kurse, Projekte und Workshops angeboten werden.
3. Es wird normalerweise eine Unterrichtsstunde pro Schulwoche angeboten.
4.a) Fällt der Unterricht aus Gründen aus, die von der Lichtburg Musikschule Wetter zu vertreten sind, so wird er nach Möglichkeit nachgeholt. Hierzu können zusätzliche Unterrichtszeiten festgesetzt und die Schüler zu Gruppen zusammengefasst werden.
4.b) Von dieser Regelung ausgenommen ist der Unterrichtsausfall durch Krankheit einer Lehrkraft bis zu 4 Wochen in einem Halbjahr. Auf Antrag wird eine Monatsgebühr erstattet, wenn mindestens 4 Unterrichtsstunden innerhalb eines Halbjahres ausgefallen sind.
4.c) Fällt ein/e Schüler/in durch Krankheit aus, so gilt dieselbe Regelung wie in §4 4.b).
 

§ 5 Teilnehmer

1. An der Lichtburg Musikschule Wetter werden Kinder, Jugendliche und Erwachsene unterrichtet.
2. Für die Unterrichtsstunden werden Entgelte nach Maßgabe einer gesonderten Entgeltordnung erhoben, in der die Höhe der Entgelte geregelt ist.
3. Die Teilnehmer sollen regelmäßig die Unterrichtsstunden besuchen. Versäumnisse minderjähriger Teilnehmer sind von den Erziehungsberechtigten zur nächsten Unterrichtsstunde zu erklären.
4. Die Teilnahme an Ensembles, Chor und Orchester ist Bestandteil des Musikschulunterrichts und gehört daher ebenso wie die Mitwirkung an Vorspielen zu den selbstverständlichen Aufgaben.
5. Die Hausordnung des jeweiligen Unterrichtsortes und die Weisungen der Lehrkräfte müssen beachtet werden.
6. Erforderliche Lernmittel müssen im Regelfall von den Teilnehmern selbst beschafft werden. Soweit vorhanden, können schuleigene Instrumente gegen Entgelt ausgeliehen werden.
 

§ 6 Anmeldungen

1. Die Anmeldung zur Lichtburg Musikschule Wetter erfolgt schriftlich auf den entsprechenden Anmeldeformularen an die Geschäftsstelle der Lichtburg Musikschule Wetter, Kaiserstraße 94, 58300 Wetter (Ruhr). Durch die Unterschrift erkennt die/der Teilnehmer/in bzw. die Erziehungsberechtigten die Allgemeinen Geschäftsbedinungen und die Entgeltordnung als verbindlich an.
2. Über die Aufnahme entscheidet die Lichtburg Musikschule Wetter im Rahmen der vorhandenen freien Unterrichtsplätze. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.
3. Aufnahmen in den Instrumentalunterricht können jederzeit, in den Elementarunterricht normalerweise nur zu Beginn eines Kurses erfolgen. Über die Aufnahme in Projekte, Workshops o.ä. wird je nach Zahl der Anmeldungen entschieden.
 

§ 7 Abmeldungen/Kündigungen

1.a) Abmeldungen/Kündigungen von den Kursen des Elementarbereiches Musikgarten und MFE sind jederzeit zu unseren in §7.2 genannten Terminen mit einer Frist von sechs Wochen möglich.
1.b) Abmeldungen/Kündigungen von den Kursen des Elementarbereichs INKA 1 und INKA 2 sind nicht möglich. Diese Kurse sind auf eine Dauer von 9-10 Monaten innerhalb eines Schuljahres festgesetzt.
2. Die Abmeldung/Kündigung von den anderen Kursen ist jeweils zum 31.03., 30.09. oder 31.12. mit einer Frist von sechs Wochen möglich.
3.a) Abmeldungen/Kündigungen aus wichtigem Grund (z.B. Wegzug, langfristige Krankheit) sind mit einer Frist von vier Wochen zum Quartalsende möglich.
3.b) Abmeldungen/Kündigungen bedingt durch einen Schulwechsel sind gesondert mit einer Frist von sechs Wochen zum 30.06./31.07., entsprechen des Monats in dem das Schuljahr endet, möglich. Der Schulwechsel ist durch eine Kopie der Anmeldebestätigung der neuen Schule zu belegen.
4. Alle Abmeldungen/Kündigungen sind schriftlich an die Geschäftsstelle der Lichtburg Musikschule Wetter, Kaiserstraße 94, 58300 Wetter (Ruhr) zu richten.
 

§ 8 Ausschluss

1. Die Lichtburg Musikschule Wetter kann nach Absprache mit den Lehrkräften und nach Anhörung der Erziehungsberechtigten Teilnehmer vom Besuch der Schule ausschließen:
a) bei groben Verstößen gegen die Schulordnung
b) bei mehr als dreimaligem unentschuldigten Fernbleiben vom Unterricht
2. Die Lichtburg Musikschule Wetter schließt Teilnehmer vom Besuch des Unterrichts bei Nichtzahlung der Entgelte trotz erfolgter Zahlungserinnerung, 1. und 2. Mahnung und Rückstand von mehr als 3 Monaten aus.
 

§ 9 Haftung/Versicherung

1. Die Teilnehmer sind durch die Lichtburg Musikschule Wetter nicht gegen Unfallschäden versichert.
2. Eine Aufsichtspflicht seitens der Lichtburg Musikschule Wetter besteht nur während der Unterrichtszeit.
3. Die Teilnehmer haften für ihnen überlassenes Schuleigentum (Leihinstrumente, Materialien).
 

§ 10 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 31.01.2022 in Kraft.