Bei der Nutzung des Stadtsaales gelten folgende Auflagen:

ALLGEMEINE AUFLAGEN
Die Veranstaltungen finden ausschließlich innerhalb des Stadtsaales statt. Die Benutzung der Außenanlagen wird ausdrücklich untersagt.

Der Veranstalter weist den Abschluss einer entsprechenden Veranstalter-Haftpflichtversicherung nach, die eine Absicherung von Personenschäden oder Sachschäden gewährleistet.

Es darf nur den Sicherheitsbestimmungen entsprechende schwer entflammbare Dekoration verwandt werden.
Der Einsatz von offenem Licht (Kerzen) oder künstlichem Nebel ist nur in Absprache mit der Saalaufsicht möglich.

Feuerwerk, Pyrotechnik, Schreckschusspistolen in und vor dem Saal sind verboten. Zuwiderhandlungen führen zum sofortigen Abbruch der Veranstaltung.

Die Fluchtwege sind von jeglichen Gegenständen freizuhalten.

Der Auf- und Abbau der Tische und Stühle erfolgt durch den Mieter, außer Lichtburg ist mit dem Auf- und Abbau vom Mieter beauftragt worden. Die Tische sind nach der Nutzung feucht abzuwischen, auf Rollwagen zu stapeln und in das Foyer zurückzubringen. Die Stühle sind in Stapeln von je 11 Stühlen aufzustellen.

Maximal erlaubte Personenanzahl bei Privatfeiern:  350 Personen
Hinweis: der Saal verfügt über max. 310 Stühle (zzgl. 30 Stühle aus dem Foyer).

NACHTRUHE
Die Nachtruhe beginnt ab 22.00 Uhr und endet um 06.00 Uhr.
Ab 22.00 Uhr sind alle Außentüren des Saales geschlossen zu halten.
Zeitliche Begrenzung aller Privatveranstaltungen: 02.00 Uhr
Die Lautstärke der Musik ist den Immissionsrichtwerten nach Nr. 2.321 anzupassen:
Tagsüber:     60 db(A)
Nachts:        45 db(A)
Die Messwerte dürfen die genannten Werte nicht um mehr als 10db(A) überschreiten.

Die Gäste sind anzuweisen, den Saal nach der Feier leise zu verlassen.
Der Abbau der Veranstaltung darf in der Nacht nur noch im Saal erfolgen. Abtransporte jeglicher Art sind nur außerhalb der Nachtruhe erlaubt.

TON- UND LICHTBÜHNENTECHNIK
Die Ton- und Lichtbühnentechnik im Saal ist nicht in der Saalmiete enthalten. Nach Absprache können wir Ihnen für Ihre Veranstaltung ein Technikangebot erstellen.

GETRÄNKE
Es dürfen keine eigenen Getränke mitgebracht werden. Alle Getränke sind bei der Lichtburg-Gastronomie zu bestellen. Die Bestellliste ist bis 14 Tage vor der Veranstaltung einzureichen. Die Getränke werden auf Kommission bereitgestellt und nach Ihrer Veranstaltung abgerechnet.

ABSCHLAGZAHLUNG FÜR GETRÄNKE
Eine Abschlagzahlung  für Ihre Getränkebestellung ist je nach Umfang der Bestellung vorab zu überwiesen. Diese wird mit dem tatsächlichen Verbrauch nach der Veranstaltung verrechnet. Richtwert: ab 500,- € Bestellwert werden mind. 250,-€ Abschlagzahlung erhoben.

SPEISEN
Es ist nur nach vorheriger Absprache erlaubt, Speisen mitzubringen.
Gerne empfehlen wir Ihnen einen guten  Catering-Service.
Die Zubereitung von Essen ist nur in der Küche erlaubt. Grillen im oder vor dem Saal ist verboten.
Der Vermieter behält sich vor, einzelnen Cateringunternehmen die Belieferung des Stadtsaales zu untersagen. Dies wird dem Mieter umgehend mitgeteilt.

SAALAUFSICHT
Gemäß einer Auflage des Ordnungsamtes der Stadt Wetter (Ruhr) und den gesetzlichen Vorgaben  der Versammlungsstättenverordnung ist bei einer privaten Vermietung im Stadtsaal vom Vermieter eine Saalaufsicht zu stellen, die die Einhaltung der Auflagen gewährleistet und überprüft.
Die Kosten für die Gestellung der Saalaufsicht sind vom Mieter zu tragen. Die Kosten betragen je Einsatz (max. 10 Std.) 125,- Euro netto zzgl. 19 % Mwst. Diese sind vorab mit der Saalmiete zu überweisen.

Den Anordnungen der Saalaufsicht ist unverzüglich Folge zu leisten. Die Saalaufsicht ist angewiesen, bei Nichteinhalten der Auflagen notfalls mit Anforderung der Polizei die Veranstaltung abzubrechen.
Sollte durch Nichtbeachtung dieser Auflagen ein Feuereinsatz notwendig werden, sind die Kosten hierfür vom Mieter zu tragen.

REINIGUNG
Saal und Außenbereich sind vom Mieter so zu hinterlassen, wie sie vorgefunden wurden. Reinigungsmittel (handelsüblicher Bodenreiniger) sind vom Mieter mitzubringen. Besen, Kehrblech, Schrubber und Putzlappen werden vom Stadtsaal gestellt.
Essensreste oder Dekoraktionsmaterial  sind vom Mieter zu entsorgen.  Eine Zwischenlagerung von Müll in der Küche oder im Saal ist nicht gestattet.

KAUTION
Für etwaige Beschädigungen am Gebäude, Inventar oder an Einbauten ist bei Privatvermietungen eine Kaution von 250,- Euro mit der Saalmiete zu  hinterlegen.
Sollte der Saal nicht ordnungsgemäß gesäubert hinterlassen werden, werden die Kosten für  die zusätzliche Reinigung von der Kaution abgezogen. Dies gilt auch für die Sauberkeit der Außenanlage des Stadtsaales.

SONSTIGES
Vor Beginn und nach Beendigung der Veranstaltung erfolgt eine gemeinsame Begehung der Räumlichkeiten, bei der mögliche Schäden im Veranstaltungsprotokoll festzuhalten sind.
Sollte in Absprache mit dem Vermieter Strom für den Außenbereich benötigt werden, wird dieser mit 2,50 € Grundpreis plus 0,30 € netto je Kilowattstunde in Rechnung gestellt.
Sollte in Absprache mit dem Vermieter Wasser für den Außenbereich benötigt werden, wird dieses mit 2,50 € netto je cbm in Rechnung gestellt.

Der Vermieter behält sich vor, jederzeit Auflagen neu aufzunehmen, zu ergänzen oder zu ändern.

Stand: 14.06.2010